BGH bestätigt Haftung von Online-Auktionshäusern bei Markenverletzungen

Ebenfalls bei Heise und zwar hier fanden wir folgendes:

“Nach einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs hat dieser seine bisherige Rechtssprechung zur Haftung von Internetauktionshäusern in einem neuen Urteil vom heutigen Tage bestätigt (Az. I ZR 35/04).

Danach haftet eBay für über seine Plattform durch Dritte vorgenommene Markenrechtsverletzungen grundsätzlich auch dann, wenn die Versteigerungsplattform selbst keine Kenntnis von dem einzelnen Angebot hat. Diese Haftung setzt jedoch voraus, dass es zuvor bereits zu derartigen Rechtsverletzungen gekommen war.
Zu dem gleichen Ergebnis war der BGH bereits in einem Urteil vom März 2004 gekommen.

Klägerin des jetzt entschiedenen Verfahrens war erneut der Uhrenanbieter der Marke “Rolex”. Bei eBay wurden im Zeitraum von Juni 2000 bis Januar 2001 zahlreiche Uhren angeboten, die mit den für die Klägerin geschützten Marken versehen waren. Es handelte sich dabei zum Teil um Fälschungen. Der Uhrenhersteller nahm daraufhin das Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch.”