Lizenzen sollen insolvenzfest werden

Heise berichtet hier:

Die Frage nach der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen beschäftigt Juristen schon seit vielen Jahren. Vergangene Woche hat sich die Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder in Berlin nun auf einen besseren Schutz der Lizenznehmer verständigt.

Im Falle einer Insolvenz eines Lizenzgebers hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, bestehende Lizenzverträge zu beenden. Damit verliert ein Lizenznehmer aber das Recht, die lizenzierte Technik oder Software zu nutzen.

Wird gegen ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Verwalter die Kontrolle über das gesamte Vermögen. Er kann nun versuchen, den insolventen Betrieb zu sanieren oder zu liquidieren, wozu er die vorhandenen Vermögensgegenstände zu verwerten hat. Zu diesen Vermögensgegenständen zählen auch Patente, urheberrechtlich geschützte Werke wie Software und andere immaterielle Güter – die Grundlage der Lizenzverträge.

Beschließt ein Insolvenzverwalter, dass ein auf Dauer angelegter Lizenzvertrag nicht mehr erfüllt wird – etwa, weil das insolvente Unternehmen sonst noch für langfristige Softwarewartung sorgen müsste –, darf das lizenznehmende Unternehmen keine Produkte mehr vertreiben, die die geschützte Technik oder Software enthalten.

Die Justizminister wollen jetzt das Insolvenzrecht ändern, um die Situation für die Lizenznehmer zu entschärfen.