Gestern legte die Europäische Kommission Regeln für vertikalen Vertrieb vor.
Den Text finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/legislation/vertical.html
Produzenten von hochwertigen Produkten können demnach solche Händler vom Vertrieb ausschließen, die nur über das Internet verkaufen und kein oder nur eine Ladengeschäft haben.
Aber, nur Hersteller mit weniger als 30% Marktanteil haben darin freie Hand.
Die neuen Regeln treten im Juni in Kraft und zwar für 12 Jahre.