DDR Symbole nicht Marken-fähig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem jahrelangen Hickhack ein Ende bereitet. In einer jüngsten Entscheidung klärte der BGH, dass ehemalige DDR Staatssymbole nicht als Marken geschützt werden können.

Nach dem Fall der Mauer hatten zahlreiche Schlaumeier Markenschutz für diverse Symbole beantragt. Und eine große Zahl dieser Markenanmelder hatten sich dann auf das Versenden von Abmahnungen verlegt. Dieser Humbug ist nun beendet.
 Denn der BGH hat entschieden, dass Verbraucher auf T-Shirts angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten ausschließlich als dekoratives Element auffassen und in ihnen kein Produktkennzeichen sehen.