Markenartikel bei eBay

Heise berichtet hier, dass Hersteller den Verkauf ihrer Markenartikel bei eBay verbieten dürfen.

Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte bei Ebay untersagen, da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet, so lautet ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Geklagt hatte der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal. Verstößt der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen.

Vor einem halben Jahr hatte dem Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den eBay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte dem Magazin: “Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar”.

Swarovski Parfum, Make up

Swarovski hat einen Lizenzvertrag mit Thierry Mugler Parfums unterschrieben. Das Unternehmen gehört zur Clarins Group.

Ziel der neuen Kooperation ist die Kreation und der weltweite Vertrieb der ersten “Swarovski Beauty” Linie – bestehend aus einem Swarovski Duft, Swarovski Make-up und einer Kollektion von Swarovski Beauty-Accessoires.

Die Markteinführung ist für das Jahr 2010 geplant.

Die Produktlinie wird in ausgewählten Parfümerien, angesehenen Departement Stores und Swarovski Stores weltweit erhältlich sein.

Mehr Lust auf Marken

Deutschland hat weiter Lust auf Marken – das legt die aktuelle Marken- und Patentstatistik nahe, die das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) für das Jahr 2007 herausgegeben hat.

Demnach wurde mit 83.673 angemeldeten Marken das Ergebnis des Vorjahres um 4,2 Prozent übertroffen. Dieser Zuwachs wurde insbesondere durch inländische Anmeldungen erreicht. Dazu sagt Franz-Peter Falke, der Präsident des Markenverbandes: “Die hohe Zahl der Markenanmeldungen zeigt nachdrücklich, dass Marken immer mehr als Bestandteil für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung gesehen werden.”

Konkurrenz Marke bei Google AdWords

Heise berichtet hier: Konkurrent darf Marke für Google AdWords verwenden

Werber dürfen im Internet den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: 6 W 17/08) wie schon die Vorinstanz, das Landgericht, entschieden.

Voraussetzung sei allerdings, dass die mit dem Schlüsselbegriff ausgelöste Werbeanzeige als solche klar erkennbar sei und von der Trefferliste getrennt dargestellt werde. Das war bei der fraglichen Werbung über die Suchmaschine Google der Fall.

Das OLG machte einen Unterschied zwischen den Schlüsselbegriffen (Keywords) für die Schaltung von Anzeigen und den HTML-Metatags, mit denen die Trefferhäufigkeit auf Internetseiten in die Höhe getrieben werden kann. Eine solche Nutzung fremder Markennamen im Quelltext hält das OLG für rechtswidrig. Im Gegensatz hierzu werde bei AdWords nicht das Suchergebnis an sich und damit die Trefferliste, sondern lediglich die Platzierung der Werbeanzeige beeinflusst.

“Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Gleichbehandlung von Metatag und AdWord werde nach Auffassung des 6. Zivilsenats der unterschiedlichen Funktion beider Instrumente nicht gerecht”, heißt es in einer Mitteilung. Vor kurzem hat sich auch das LG Braunschweig mit einem ähnlichen Fall befasst. Derzeit sind verschiedene Verfahren zu diesem Komplex beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig – eine Entscheidung aus Karlsruhe liegt jedoch noch nicht vor.