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Laut Mediapost.com hier, entschied ein US Berufungsgericht gegen Google und sagte, Ja.
Der 2. Senat bezeichnete die Buchung einer Marke als AdWord bei Google als “use in commerce”, also Markennutzung im rechtlichen Sinne.
Das Verfahren wurde an die vorherige Instanz zurück überwiesen, die gegensätzlich entschieden hatte.
Dieselbe Entscheidung, Markennutzung oder nicht, steht in Europa aus. Wie hier berichtet, wird sich der EuGH damit befassen.
According to Mediapost.com here, a federal appellate decided against Google in a trademark lawsuitregarding AdWords.
The 2nd Circuit ruled that allowing a trademark to triggera search ad is a “use in commerce.”
The case was handed back to the lower court.
As we mentioned here, the European Court of Justice (EuGH) will decide about the same issue soon.
Bisher kann man im Markenmuseum wunderbar die Historie bekannter Marken recherchieren.
Auf ADSandBRANDS.com findet man nun zusätzlich rund 20.000 Werbemotive bekannter Marken.