Brand News

Fremder Markenname als AdWord bei Google.at zulässig

Das Buchen eines fremden Markennamens als AdWord bei Google.at ist nicht rechtswidrig.

Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgericht Wien (Az. 1 R 134/05s) hervor.

Ein Unternehmen, das Anti-Aging-Produkte vertreibt und entsprechende Markenrechte besitzt, hatte Google in Wien verklagt. Es wehrt sich dagegen, dass bei Eingabe eines Markennamens in die Suchmaske von Google.at Anzeigen mit Links zu Konkurrenzangeboten eingeblendet werden.

Das Erstgericht hatte den Antrag auf einstweilige Unterlassungsverfügung abgewiesen, weil weder Markeneingriff noch sonst wettbewerbswidriges Verhalten von Google erkennbar sei.

Im Rekursverfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) diese Entscheidung bestätigt, den ordentlichen Revisionsrekurs zum Obersten Gerichtshof nicht zugelassen.

Theoretisch könnte im Hauptverfahren eine gegenteilige Entscheidung fallen. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, da das OLG in seinen Ausführungen nicht nur eine (Mitstörer-)Haftung von Google verneint, sondern auch konkret die Rechtslage aus Sicht des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts erörtert.

Das Keyword-Advertising in einer Suchmaschine sei nicht mit Meta-Tagging auf einer Website gleichzusetzen. ‘Im Gegensatz zum Meta-Tagging findet sich der mit dem Suchbegriff verknüpfte Werbelink (zur Website des Werbenden) nicht in der Trefferliste, sondern in einem eigenen, als solchen gekennzeichneten Werbeblock.’

Eine markenmäßige Verwendung könnte nur bei Verwechslungsgefahr untersagt werden. ‘Die durch die Eingabe des Keywords (AdWords) ausgelöste Werbeanzeige wird getrennt von der Trefferliste dargestellt und deutlich als werbliche Anzeige gekennzeichnet’, führt das OLG aus, ‘Der durchschnittliche Internetuser erkennt die gekennzeichnete Werbeanzeige als unabhängige Werbung eines Dritten und unterstellt keine geschäftliche Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber.”

Damit folgt die Behörde der Auffassung des Landgericht Hamburg im Fall Metaspinner gegen Google und widerspricht französischen, nicht rechtskräftigen Entscheidungen (Le Meridien gegen Google, Louis Vuitton gegen Google).

Otto-Versand muss zahlreiche Marken löschen

Eine geschützte Marke muss auch genutzt werden.
Bleibt es bei einem formellen Registereintrag, droht ihr nach fünf Jahren das Aus. Das bestätigte jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Dem Urteil des BGH zufolge hat das Versandhaus Otto zwar Kataloge und Versandtaschen, nicht aber die Waren selbst mit der Marke ‘Otto’ gekennzeichnet. Um den Anspruch auf die Benutzung eines Markenzeichens aufrecht zu erhalten, werde jedoch vorausgesetzt, dass der Verbraucher einen unmittelbaren Bezug der verwendeten Marke zu einer konkreten Ware herstelle, heißt es in dem Urteil.

Da in den Otto-Katalogen eine Vielzahl von Waren – darunter auch bekannter Markenhersteller – angeboten würden, sähen Konsumenten in solchen Fällen in der Bezeichnung ‘Otto’ oder ‘Otto-Versand’ lediglich einen Hinweis auf das Versandhandelsunternehmen, nicht jedoch auf ein bestimmtes Produkt.

Online-Angebote von Marken-Fälschungen boomen

Besonders im Internet werden Designerjeans und Luxushandtaschen als Schnäppchen für wenige Euro angeboten. Etliche Markenartikel im Internet wirken auf den ersten Blick zwar
täuschend echt, entpuppen sich nach dem Kauf aber als billige Imitation.

Die Zahlen des deutschen Zollkriminalamtes in Köln belegen den Trend bei gefälschten Designerstücken: “Von 2003 auf 2004 ist die Zahl der Beschlagnahmen von Produktfälschungen durch den Zoll um das Zweieinhalbfache gestiegen”, sagt Sprecher Wolfgang Schmitz.

Der Wert der gefälschten Waren betrug zudem vergangenes Jahr mit 145 Millionen Euro fast doppelt so viel wie 2002. Mehr als 40 Prozent der Waren wurden dabei 2004 im Internet angeboten.

Die Masse der Produktfälschungen im Internet ist letztlich nicht nur für betrogene Kunden ein großes Ärgernis. Laut Branchensprecher Röer richten die Plagiate jedes Jahr weltweit einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 200 bis 300 Milliarden Euro an und kosten allein in Deutschland jährlich 70.000 Arbeitsplätze.