Laut Heise hier, wird in den USA nun doch die Adwordsklage gegen Google verhandelt.
Der Ausgang der Klage ist für Markeninhaber enorm wichtig. Im wesentlichen geht es um die Frage, ob bei Google Marken von deren Mitbewerbern als Adwords gekauft werden dürfen.
Darf also z.B. BMW sich das Suchwort “Mercedes” kaufen und bei Suchanfragen nach “Mercedes” seine Werbung in Form von Sponsored Links einblenden lassen?
“Richter Jeremy Vogel vom Bezirksgericht in San Jose hat einen Antrag des Suchmaschinenherstellers abgelehnt, die Klage abzuweisen. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Frage, ob das Adword-Programm gegen Markenrechte verstößt, sagte Fogel laut den Anwälten.
Richter Fogel habe betont, dass eine große Zahl an Unternehmen von Adwords betroffen seien und ein Interesse daran hätten, ob ihre Markenrechte betroffen seien. Nun werde sich eine Jury damit befassen.