Polaroid Foto Marken Lizenzen

PLR IP Holdings, Eigentümer der Marke Polaroid, vergab eine Lizenz an Starlight Marketing für Foto-Produkte wie Sofortbild-Kameras, Drucker, digitale Kameras, Video-Kameras, etc.

Die Lizenz läuft fünf Jahre. Das Vertragsgebiet umfasst die USA und Kanada.

Starlight hält bereits eine Lizenz für Polaroid Fernseher.

Polaroid expands brand licenses with existing licensee

PLR IP Holdings, owner of the Polaroid brand, completed an exclusive five-year brand license agreement with Starlight Marketing for instant photography products.
Licensed products include instant cameras and printers, digital still cameras, digital video cameras, digital photo frames and mobile products.

The license covers the United States and Canada.

Starlight already has a license for the manufacture and distribution of Polaroid-branded flat panel TVs for retail in the U.S. and Canada.

Starlight also manufactures and distributes Polaroid-branded stand-alone DVD and Blu-ray players, portable DVD players, e-book readers, iPod docking stations and home-theater systems.

Marken-Chaos Del Monte

Kennen Sie Del Monte? Bestimmt.

Im letzten Quartal wurde die Firma für $4 Milliarden an eine Investorengruppe unter Führung von KKR verkauft.

Doch die Marke Del Monte ist das reinste Chaos. Dem Unternehmen gehören nur Teile der Markenrechte. Und das auch nur in bestimmten Gebieten, zum Beispiel für Mais- und Bohnen-Konserven in Amerika. Für andere Lebensmittelprodukte gehören die Marken einer Vielzahl anderer Unternehmen:

Fresh Del Monte für frisches Obst und Gemüse in Europa, Afrika und dem Mittleren Osten

CanGro Foods Inc. für Konserven-Pfirsich in Kanada

Kikkoman Corp. in Asien und im Süd-Pazifik, aber nicht in Indien und den Philippinen

ConAgra Foods Inc. für einige Lebensmittel in Mexiko

PVF Operating Co. LLC, für getrocknete Früchte in den USA, Mexiko und Latein-Amerika

Über all dem gibt es kein verbindendes Dach. Im Gegenteil, auf den Internetseiten wird darauf hingewiesen, man sei mit den anderen Del Monte nicht verbunden.

Wer hat das Chaos angerichtet? KKR. Nun können diese ja mal versuchen, es zu bereinigen. Mal sehen, ob es KKR gelingt.

Verkehrsdurchsetzung am wichtigsten – Post bleibt Marke

Damm Legal berichtet:

Das BPatG hat entschieden, dass die Marke “POST” nicht zu löschen ist, obwohl sie lediglich eine für die beanspruchten Dienstleistungen beschreibende Angabe darstellt.

Jedoch habe sich die Marke im Verkehr durchgesetzt, dies zeige sich u.a. durch das NFO Infratest-Gutachten für November/Dezember 2002, welches für die Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke einen Anteil von nahezu 85% der Gesamtbevölkerung, die den Begriff „POST” als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen auffassten, angebe.

Weitere Gesichtspunkte zur Feststellung einer Verkehrsdurchsetzung seien z.B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen.

Vorliegend lasse die Gesamtschau aller Umstände den Schluss zu, dass sich die angegriffene Marke im Verkehr für die Dienstleistungen, für die die Eintragung erfolgt ist, im Verkehr durchgesetzt habe.