Brand News

7 for all Mankind kidswear license

The competitive kidswear market has yet another brand.
7 for all mankind signed an exclusive brand license with Tawil Associates.
The brand is already licensed into shoes, accessories and eyewear, the classic brand extensions for fashion brands.

The kidswear market, at least in developed countries, is extremely tough. Fewer and fewer kids are born every year. The retail landscape is shrinking. Every discount retailer uses kidswear as promotional merchandise with cut throat prices. And many top brands are in the market already.

Virgin wird Schweizerisch

Virgin ist einer der am stärksten lizenzierten Marken. Der als Lizenzgeber fungierende Unternehmensteil, die Markenholding, zieht nun von GB in die Schweiz.

Eine Vielzahl an globalen Marken ist in sogenannten Steuer-Oasen angesiedelt. Zu Virgin hätten – zumindest unter Marken-Aspekt – am besten die British Virgin Islands gepasst.

Da Lizenzabteilungen zunächst relativ hohe Gewinne bei niedrigen Kosten erwirtschaften, ist eine optimale Struktur zu suchen. Manchmal kann diese auch außerhalb von Steuerparadiesen liegen. So zog vor einigen Jahren das Ferrari Licensing aus der Schweiz wieder zurück an den Firmensitz in Italien.

Virgin turns Swiss

As reported here by ManagingIP, Virgin Enterprises will relocate to Switzerland for tax reasons.

Virgin Enterprises licenses the use of the Virgin brand to other parts of the business, based in the UK, US and other parts of the world. It has been based in the UK so far.

The licensing arms of several global brands are based in more tax-efficient locations, as their running costs tend to be low but their profits high. Switzerland is just one of many.

And what would have been the best place for Branson’s brand holding? The British Virgin Islands, at least in terms of branding.

BGH: Fremde Marken in Adwords eingeschränkt zulässig

Heise beschreibt die “Entscheidung” des BGH sehr zutreffend:

Die Frage, ob die Nutzung einer fremden Marke als Adword bei der Buchung von Suchmaschinenwerbung zulässig ist, ist unter Gerichten und Juristen seit vielen Jahren umstritten.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass eine solche Nutzung nicht zwingend einen Verstoß gegen das Markenrecht darstellt. Dies gilt zumindest dann, wenn weder die Anzeige noch die verlinkte Domain, für die mit einem bestimmten Adword geworben wird, dieses Markenkennzeichen selbst oder einen Hinweis auf den Markeninhaber oder dessen Produkte beinhaltet. Die Nutzung ist also zulässig, wenn für einen normalen Internet-Nutzer nicht nahegelegt wird, dass eine Beziehung zwischen dem Werbetreibenden und dem eigentlichen Markeninhaber besteht.

Da der BGH in dieser Sache europarechtliche Regelungen tangiert sah, legte er diese Anfang 2009 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Dieser kam durch Beschluss vom 26. März 2010 zu dem Ergebnis, dass bei der Nutzung einer fremden Marke eine Rechtsverletzung anzunehmen sei, “wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen”.