In manchen Lizenzverträgen schlummert ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Es geht um die Definition des Vertragsgebietes und Einschränkungen des Verkaufs außerhalb desselben.
Warum weisen wir darauf hin? Aktuell sind wieder einmal zwei Vertragspartner von einem Händler verklagt und vom Gericht zu hohen Strafen verurteilt worden.
Apotheke-adhoc berichtet:
Die Schweizer Wettbewerbskommission hat dem Elmex-Hersteller Gaba International eine Millionenbuße auferlegt. Grund sei das langjährige Importverbot von Elmex-Produkten in die Schweiz, das Gaba seinem österreichischen Lizenznehmer Gebro Pharma auferlegt hatte. Die Buße für den Hersteller mit Sitz bei Basel beträgt 4,8 Millionen Franken (umgerechnet knapp 3,18 Millionen Euro).
Im Jahr 1982 hatten die beiden Gaba und Gebro einen Vertrag geschlossen, der ein Exportverbot für die unter Lizenz hergestellten Elmex-Produkte vorsah. Diese Auflage sei ein unzulässiges Verbot für Parallelimporte in die Schweiz gewesen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
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Die Wettbewerbskommission belegte Gebro als Vertragsteilnehmer mit einem symbolischen Bußbetrag von 10.000 Franken (6.614 Euro), weil das Unternehmen selber keinen Nutzen aus der Verhinderung der Importe gezogen habe, so die Behörde.
Gaba gehört zum US-Kosmetikkonzern Colgate-Palmolive. Mit seinen Marken Aronal, Elmex, Meridol sowie den ehemaligen Colgate-Produkten Duraphat und Elyzol machte das Unternehmen in Deutschland zuletzt rund 140 Millionen Euro Umsatz……
Unsere dringende Bitte, durchforsten Sie Ihre Lizenzverträge und eliminieren Sie gegebenenfalls solche Klauseln.