LTO berichtet über die im Oktober 2013 beschlossene Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes. Der Begriff Geschmacksmuster weicht dem des “eingetragenen Designs”.
Neu ist u. a. das Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Die Designabteilung des DPMA in Jena darf Eintragungen für nichtig erklären. Bisher war dafür der Prozessweg nötig.
Als zusätzliche Änderung wurde das Anmeldeverfahren vereinfacht. Von nun an sind Sammelanmeldungen möglich, auch wenn die Designs zu unterschiedlichen Warenklassen gehören.