Wie unter Anderem hier berichtet, hat Peugeot die Markenrechte an „Simca“ verloren.
Das Verfahren läuft bereits seit 2007.
Das Bundespatentamt begründete:
Eine Löschung der Marke wegen Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes komme nicht in Betracht, weil die Antragstellerin die Marke ,Simca‘ im In- und Ausland schon lange vor der Anmeldung der angegriffenen Marke nicht mehr benutzt habe.
Gegen eine sittenwidrige Störungsabsicht des Markeninhabers spreche auch der Umstand, dass er die Marke für einen Teil der geschützten Waren entweder schon benutzt habe oder eine Benutzung plane.
Die Marke Simca wurde 1934 geschaffen, um Fiat-Fahrzeuge in Lizenz in Frankreich herzustellen.
Einige Jahre später kam die Entwicklung eigener Fahrzeuge hinzu. Später kaufte Simca den Wettbewerber Talbot und arbeitete mit Chrysler zusammen. Schließlich übernahm Peugeot 1978 das Unternehmen und stellte die Marke Simca ein.
In der EU gilt – wie neuerdings auch in den USA – das Recht der ersten Eintragung, nicht der ersten Nutzung. Dafür muss eine Marke aber auch in einem festgelegten Zeitraum nach Eintragung genutzt werden. Und die Nutzung muss aufrecht erhalten werden.
Daher gibt es z. B. auch eine Minol-Tankstelle, der Inhaber will die Markenrechte eben nicht verlieren.
In den USA gibt es dazu den Merksatz: Use it or lose it.